Julius und Rudolf Seiler - bereits seit 1924 beim Lahrer Bezirksarzt Dr. Hermann Stengel als Heilkundige gemeldet - beantragen direkt nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beim Landratsamt in Lahr die Anerkennung als Heilpraktiker:
Dieser Antrag stößt dort aber auf großen Widerstand des Lahrer Amtsarztes Dr. Schiffmann, der in seiner Stellungnahme vom 20. März 1939 die Tätigkeit der Brüder - trotz Übereinstimmung mit dem Gesetzeswortlaut - wegen "Hellseherei" nicht gutheißen möchte:
Dem widerspricht am 5. April 1939 der Heilpraktikerbund Deutschlands (man beachte den Abschiedsgruß):
Hierüber ist Dr. Schiffmann sehr überrascht und schreibt daher:
Dennoch erteilt das Landratsamt Lahr am 04. Juli 1939 den Brüdern die Erlaubnis, Heilkunde ohne Bestallung berufsmäßig auszuüben. Fristgerecht legt die Reichsärztekammer (Ärztekammer Baden) dagegen Widerspruch ein, der aber aufgrund des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegsbis zum 17. Februar 1942 nicht weiter bearbeitet und schließlich - nach weiterer Prüfung - am 2. März 1946 verworfen wird.
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