Julius Seiler kondoliert zum Tod von Friedrich Wiedemer.
Freitag, 14. November 2014
Der Brief von Fritz Conzen
Der Brief von Fritz Conzen, in dem er Gottlieb Gabelmann die Umbenennung der Fronbreitstraße in Julius-Seiler-Straße vorschlägt:
Webers heilende Hände
Interessante Lektüre zu Webers Hände: Wirken und Wirkungen des „Wunderheilers von Schutterwald“:
http://www.igpp.de/german/eks/webers_haende.pdf
http://www.igpp.de/german/eks/webers_haende.pdf
Endlich: Anerkennung als staatliche Heilpraktiker
Nach Erlass des neuen Heilpraktikergesetzes vom Februar 1939 dürfen nur noch Ärzte mit Approbation und Laienbehandler mit einer speziellen Erlaubnis allgemeine Heilkunde ausüben. Bisher unter der Bezeichnung "Heilkundige" berufsmäßig aufgetretene Laienbehandler dürfen nun als "staatlich anerkannte Heilpraktiker" zur Besitzstandwahrung weiterarbeiten.
Julius und Rudolf Seiler - bereits seit 1924 beim Lahrer Bezirksarzt Dr. Hermann Stengel als Heilkundige gemeldet - beantragen direkt nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beim Landratsamt in Lahr die Anerkennung als Heilpraktiker:
Julius und Rudolf Seiler - bereits seit 1924 beim Lahrer Bezirksarzt Dr. Hermann Stengel als Heilkundige gemeldet - beantragen direkt nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beim Landratsamt in Lahr die Anerkennung als Heilpraktiker:
Die Arbeitsweise von Julius Seiler
Im April 1954 wird Julius Seiler von Prof. Dr. Bender über seine Behandlungsmethoden befragt:
Die Berichte des Sonderberichterstatters Dr. Manfred Georg
In sehr anschaulicher Art und Weise berichtet der Sonderberichterstatter Dr. Manfred Georg im April 1928 nicht nur in Berlin, Leipzig, Dortmund und Frankfurt von seinem Besuch bei den Gebrüdern Seiler, die durch den Hellseherprozess weit über die Grenzen der Ortenau hinaus bekannt wurden:
Das Urteil der Revision
Am 8. März 1928 hebt das Oberlandesgericht Karlsruhe das Urteil des Amtsgerichts Lahr und die
Strafverfügung wegen Widersprüchlichkeit wieder auf und stellt das Verfahren – unter Vorbehalt der
Möglichkeit eines Verfahrens wegen Betrug – ein. Die Kosten des Verfahrens hat
die Staatskasse zu tragen.
Das Urteil des Amtsgerichts Lahr
Am 26. November 1928 wird das Urteil im "Hellseherprozess" verkündet:
Das Sitzungsprotokoll
Die eigentlichen Akten zum "Hellseherprozess" sind am Amtsgericht Lahr nicht mehr vorhanden, aber Teile des Sitzungsprotokolls ließen sich noch auftreiben:
Die Berichterstattung zum "Hellseherprozess"
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